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Umstrukturierung von fälligen Verbindlichkeiten


Dies ermöglicht die Tilgung der Verbindlichkeiten ohne negativen Einfluss auf laufende Geschäfte und die Finanzwirtschaft eines Selbständigen Öffentlichen Gesundheitsbetriebs (Samodzielny Publiczny Zakład Opieki Zdrowotnej: SP ZOZ), und vor allem auf dessen Gründungsorgan.

Es setzt folgende Rückzahlungsbedingungen aller fälligen Verbindlichkeiten eines SP ZOZ voraus:

  • Rückzahlungsfrist bis zu 10 Jahren,
  • Karenz für Kapitaltilgung bis zu 2 Jahren,
  • Tilgung der berechneten Zinsen insgesamt oder teilweise,
  • Variable Verzinsung der Forderung in Abhängigkeit vom WIBOR 1M-Satz,
  • Sicherung in Form der Bürgschaft des Gründungsorgans.

 

Vorteile

  • Langwierige und komplizierte Verfahren zur Erlangung eines Kredits entfallen,
  • Konzentrierung sämtlicher Verbindlichkeiten bei nur einem Gläubiger – einer professionellen Finanzinstitution,
  • Übertragung der Gesprächsführung mit Gläubigern auf die Firma Electus S.A.,
  • Der Prozess des Anwachsens von Verbindlichkeiten wird aufgehalten,
  • Die kontinuierliche Kooperation mit bisherigen Waren- und Dienstleistungslieferanten wird dank Aufhebung der Mittelbindung für den Restbetrag gesichert,
  • Das Risiko einer unerwarteten Pfändung und Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher wird ausgeschlossen.

Schritt für Schritt


  • Unterzeichnung eines Rahmenvertrages, der die Rechte und Pflichten beider Parteien bei der Umstrukturierung der Verschuldung regelt,
  • Überreichen  der Bilanzübersicht über die Geschäftsbeziehungen mit Gläubigern durch den Selbständigen Öffentlichen Gesundheitsbetrieb (SP ZOZ), auf deren Basis eine professionelle, finanzielle Eingangsanalyse von der Electus S.A. vorgenommen wird,
  • Gespräche mit Gläubigern über die Einlösung von Forderungen zwecks Abschlusses eines Abtretungsvertrages,
  • Unterzeichnung eines im Vorfeld miteinander abgestimmten Vereinbarungsvertrages  zwischen der Electus S.A. und der umzustrukturierenden Einheit,
  • Übertragung von Rechten auf Forderungen auf diejenige Bank, die mit der Abwicklung der Vereinbarung beauftragt wird.