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Finanzierung von fälligen Verbindlichkeiten
Sie ermöglicht die Verringerung der Höhe der fälligen Verbindlichkeiten. Sie passt die Tilgungshöhe dieser Verbindlichkeiten den Möglichkeiten des verschuldeten Betriebes durch eine zeitliche Aufteilung der Tilgung bis hin zu 36 Monaten, an.
Dieses Produkt ist ein Angebot für verschuldete Subjekte. Die Electus S.A. bietet ihnen die Umstrukturierung der finanziellen Verpflichtungen auf der Basis von Geldlimits an, die individuell auf die Bedürfnisse jedes Betriebes zugeschnitten sind.
Die Entscheidung darüber, welche Verbindlichkeiten beglichen werden, obliegt dem verschuldeten Subjekt. Auf Grundlage des geschlossenen Vertrages werden die vom Betrieb gewählten Verbindlichkeiten durch Abtretung (Art.509 ZGB) oder Tilgung vom jeweiligen Schuldner (Art. 518 ZGB) auf die Electus S.A. übertragen, und deren Abzahlung wird in festgelegte Monatsraten aufgeteilt.
Tilgungsbedingungen:
- bis zu 12 Monaten – bei Angabe einer Forderung in Höhe von bis zu 100% eines Monatswertes des geltenden Kontrakts mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia) oder mit dem Staatshaushalt (im Fall der Einheiten der Selbstverwaltung),
- bis zu 24 Monaten – bei Angabe einer Forderung in Höhe von 100% bis 200% eines Monatswertes des geltenden Kontrakts mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia) oder mit dem Staatshaushalt (im Fall der Einheiten der Selbstverwaltung),
- bis zu 36 Monaten – bei Angabe einer Forderung in Höhe von über 200% eines Monatswertes des geltenden Kontrakts mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia) oder mit dem Staatshaushalt (im Fall der Einheiten der Selbstverwaltung).
Möglichkeiten:
- Möglichkeit der Reduzierung der laufenden Zinsen auf 0% p.a.,
- Möglichkeit der Reduzierung der rückständigen Zinsen auf 100%,
- Möglichkeit der Verbindlichkeitstilgung auf dem Wege ihrer Kompensation durch Forderungen gegenüber anderen Betrieben des Gesundheitsdienstes und Einheiten der Selbstverwaltung.
Vorteile
- Begleichung der fälligen Verbindlichkeiten,
- Schneller Zugang zu finanziellen Mitteln,
- Eliminierung des Risikos einer Beschränkung der laufenden Geschäftstätigkeit des Betriebes infolge von Zahlungsunfähigkeit,
- Fortsetzung der Kooperation mit bisherigen Waren- und Dienstleistungslieferanten,
- Unverzügliche Aufhebung der Mittelbindung für den Restbetrag beim Vertragspartner,
- Kosten von eventuellen Gerichts- und Vollstreckungsverfahren können so vermieden werden,
- Kontrolle über die Kosten des Schuldendienstes,
- Positiver Einfluss auf das Image und die Glaubwürdigkeit des Betriebes als Geschäftspartner.
Schritt für Schritt
- Anmeldung der Forderung auf Einlösung,
- Angebotsschreiben an das Krankenhaus,
- Schriftliche Akzeptanz der Angebotsbedingungen durch das Krankenhaus,
- Kauf der Forderungen durch die Electus S.A.,
- Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem Krankenhaus und der Electus S.A.,
- Auszahlung der Gläubiger des Krankenhauses durch die Electus S.A. gemäss dem Tilgungsplan, der dem Abtretungsvertrag beiliegt.
