Berater
Hotline
Rufen Sie unsere Hotline an:
0768416000
Newsletter
Neueste Nachrichten aus dem Finanzmarkt abonnieren
Factoring für Krankenhäuser
Es ist eine Form der kurzfristigen Finanzierung von Handelsgeschäften, an der drei Parteien beteiligt sind:
- FACTOR – diejenige Firma, welche das Geschäft finanziert (Electus S.A.),
- FACTORER – das Subjekt, das über Forderungen gegenüber dem Selbständigen Öffentlichen Gesundheitsbetrieb (SP ZOZ) verfügt (GLÄUBIGER),
- KRANKENHAUS – ein Subjekt, das Dienstleistungen in Anspruch oder Waren beim Gläubiger gekauft hat, ohne die Rechnung bisher beglichen zu haben (SP ZOZ).
Das Wesen des Factorings für Krankenhäuser (FDS) beruht darauf, dass den SP ZOZs ein Finanzprodukt angeboten wird, das es ihnen mittels eines kostenlosen Zahlungsaufschubs und zusätzlicher Einsparungsmaßnahmen ermöglicht, weiterhin uneingeschränkt Waren und Dienstleistungen bei den Lieferanten zu beziehen.
Vorteile des Angebots:
- Das Krankenhaus hat keinerlei finanzielle Aufwendungen durch die Inanspruchnahme des Factorings zu tragen,
- Die gesamte Verhandlungslast mit dem Factorer übernimmt die Electus S.A.,
- Es gibt keinerlei formelle Beschränkungen beim Ankauf der Fakturen durch die Electus S.A.,
- Wir fordern keine finanziellen Unterlagen vom Krankenhaus und auch keine Bürgschaft des Gründungsorgans,
- Das Krankenhaus ist der alleinige Entscheidungsträger bei der Bestimmung derjenigen Fakturen, die vom Factoring berücksichtigt werden sollen, in Abhängigkeit von der Strategie der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit,
- Bei Nutzung der Factoringdienste erzielt der SP ZOZ zusätzliche Einsparungen in Form einer Wertminderung derjenigen Fakturen, die vom Factoring berücksichtigt wurden, und zwar in Höhe der Erlassungskosten, die im Rahmen des Factoring von der Electus S.A. gewährt werden.
Vorteile
- Möglichkeit, zusätzliche Mittel ohne Involvierung des Eigenkapitals zu gewinnen,
- Erzielung von Einsparungen durch Faktoringdienstleistungen in Form von Erstattungen oder Erlassungen,
- Zusätzlich Erlangung von Rabatten für andere Dienstleistungen der Electus S.A., die bei langfristiger Zusammenarbeit im Bereich Factoring gewährt werden,
- Verbesserung des Image und Steigerung der Glaubwürdigkeit des Krankenhauses als Geschäftspartner, wodurch das Aushandeln besserer Kooperationsbedingungen mit Vertragspartnern möglich ist,
- Erleichterung bei der Planung der laufenden Ausgaben,
- Aufhebung der Mittelbindung für den Restbetrag bei Vertragspartnern.
Schritt für Schritt
- Unterzeichnung des Rahmenvertrages über eine langfristige Zusammenarbeit zwischen der Electus S.A. und dem Krankenhaus, wodurch dem SP ZOZ das Recht auf die Bestimmung derjenigen Fakturen zusteht, die durch den Factor eingelöst werden, wenn sie sich auf folgende Arten von Verbindlichkeiten beziehen:
- nicht fällige Verbindlichkeiten – mit einem Fälligkeitstermin von mehr als 2 Wochen
- (dies betrifft ebenfalls alle potenziellen Verbindlichkeiten des Krankenhauses, die zukünftig gegenüber einem bestimmten Gläubiger entstehen können),
- Unterzeichnung des Rahmenvertrages über eine langfristige Zusammenarbeit zwischen der Electus S.A. und dem Krankenhaus, wodurch dem SP ZOZ das Recht au
- unzweifelhafte Verbindlichkeiten
- Erwerb von Waren oder Dienstleistungen durch das Krankenhaus und Übergabe der nicht fälligen Fakturen an die Electus S.A.,
- Durchführung der finanziellen Analyse durch die Electus S.A. und Unterbreitung der Kaufbedingungen für die betreffende Faktur bei dem Gläubiger,
- Überweisung des Kaufbetrages für die Faktur an den Factorer innerhalb von 3 Arbeitstagen,
- Zahlungsabgleichung des Krankenhauses für die Faktur bei der Electus S.A. innerhalb der im Factoringvertrag vorgesehenen Frist oder Inanspruchnahme des Angebots Finanzierung von fälligen Verbindlichkeiten durch den SP ZOZ.
